Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zuletzt aktualisiert: 11. Mai 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der Ticketing-Plattform.
§ 2 Vertragsschluss
Die Darstellung der Events und Tickets stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Einladung zur Bestellung.
§ 3 Service-Gebühr und Stornierung durch den Käufer
(1) Für die Vermittlung des Ticketkaufs über die Plattform erhebt der Plattformbetreiber eine Service-Gebühr in Höhe von 3,5 % des Ticketpreises zzgl. einer Festgebühr von 0,35 € pro Ticket. Die Service-Gebühr wird im Bestellvorgang transparent ausgewiesen.
(2) Storniert der Käufer einen Ticketkauf (sofern eine Stornierung durch den Veranstalter zugelassen ist), so wird der Ticketpreis nach Maßgabe der Stornierungsbedingungen des jeweiligen Veranstalters erstattet. Die Service-Gebühr ist in diesem Fall nicht erstattungsfähig, da sie das Entgelt für die bereits erbrachte Vermittlungs- und Abwicklungsleistung der Plattform darstellt.
(3) Ein gesetzliches Widerrufsrecht für Veranstaltungstickets besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB grundsätzlich nicht.
§ 4 Veranstalter als Vertragspartner (Stripe Connect)
(1) Vertragspartner des Käufers für den Erwerb des Tickets und die Durchführung der Veranstaltung ist ausschließlich der jeweilige Veranstalter. Die Plattform tritt nicht als Verkäufer der Tickets auf, sondern vermittelt den Vertragsschluss zwischen Käufer und Veranstalter.
(2) Die Zahlungsabwicklung erfolgt über Stripe Connect. Der Ticketpreis fließt direkt auf das Stripe-Connect-Konto des Veranstalters; der Plattformbetreiber behält ausschließlich die in § 3 genannte Service-Gebühr ein (sog. Application Fee).
(3) Sagt der Veranstalter eine Veranstaltung ab oder verschiebt sie wesentlich, hat der Käufer Anspruch auf Erstattung des gezahlten Ticketpreises gegenüber dem Veranstalter. Der Plattformbetreiber unterstützt die Abwicklung der Rückerstattung über Stripe. Im Falle einer Veranstaltungsabsage durch den Veranstalter trägt der Veranstalter die Service-Gebühr; sie wird dem Veranstalter als Charge-back belastet, damit der Käufer den vollen Ticketpreis erstattet bekommt.
(4) Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung sind ausschließlich gegen den Veranstalter zu richten. Der Plattformbetreiber haftet nicht für die Durchführung oder Qualität der Veranstaltung.
§ 5 Sicherheitsdaten bei Veranstaltungen mit Zugangsbeschränkung
(1) Bei Veranstaltungen mit gesondertem Sicherheitsbereich oder erhöhten Zutrittsanforderungen (z. B. behördlich auflagenpflichtige Veranstaltungen) kann der Veranstalter die Erhebung zusätzlicher personenbezogener Daten (z. B. Ausweisnummer, Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum) verlangen.
(2) Diese Sicherheitsdaten werden auf der Plattform verschlüsselt gespeichert (AES-256-GCM, mandantenspezifische Schlüssel) und ausschließlich an den jeweiligen Veranstalter der gebuchten Veranstaltung übermittelt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht, soweit nicht eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
(3) Mit Abschluss des Ticketkaufs für eine entsprechende Veranstaltung willigt der Käufer in die Erhebung, verschlüsselte Speicherung und Weitergabe dieser Daten an den Veranstalter zum Zweck der Zutrittskontrolle ein. Weitere Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.